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Rechtsprechung
   OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94   

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https://dejure.org/1994,2729
OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94 (https://dejure.org/1994,2729)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.1994 - 23 U 3641/94 (https://dejure.org/1994,2729)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 23 U 3641/94 (https://dejure.org/1994,2729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz im Hinblick auf den Ankauf eines der Beklagten angebotenen Objekts ; Merkmale einer unbefugten Weitergabe durch die beklagte Prozesspartei sowie Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit zwischen dem nachgewiesenen Angebot und dem tatsächlich ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Schadensersatz auf entgangenen Maklerlohn. Maklervertrag mit Schadensersatzklausel bei Weitergabe von Information an Dritte. Weitergabe von Informationen innerhalb eines Konzerns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1; ZPO § 286
    Rechte und Pflichten des Maklers bei einem Vertrag mit einem Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Identität des nachgewiesenen Maklerangebots bei konzernrechtlicher Verflechtung, Darlegungs- und Beweislast des Maklers für schadensersatzbegründende Umstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1525
  • BB 1995, 2078
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Einschränkungen ergeben sich insbesondere, wenn ein Sachverhalt auf individuell geprägten Verhaltensweisen beruht (vgl. insoweit BGH NJW 1991, 1948/1949 m.N.).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 280/89

    Wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Vertrages bei Abschluß mit einem

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestanden (BGH NJW 1976, 1844; 1984, 359; 1991, 490).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Der Anscheinsbeweis gilt aber nur für sogenannte typische Geschehensabläufe; nur bei diesen darf der Regelablauf ohne Ausschluß anderer denkbarer Möglichkeiten prima facie vermutet werden (BGHZ 100, 31/33; BGH VersR 1991, 460/461).
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Zwar wird im Rahmen der pVV entweder § 282 BGB analog angewandt (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 7 zu § 282 BGB ) oder - so die Rechtsprechung des BGH - jedenfalls eine Beweislastverteilung nach Gefahren- oder Verantwortungsbereichen angenommen (vgl. insbesondere BGHZ 48, 310/312; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Ungeachtet des Meinungsstreits aber trägt der Gläubiger jedenfalls die Beweislast dafür, daß der Schuldner objektiv eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat (BGHZ a.a.O.; BGH NJW 1985, 264/265).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestanden (BGH NJW 1976, 1844; 1984, 359; 1991, 490).
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, so ist dieser regelmäßige Verlauf, wenn der Fall das Gepräge des Üblichen und Typischen trägt, im Wege des Anscheinsbeweises als bewiesen anzusehen (BGHZ 2, 1/5, 31, 351/357).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Der Anscheinsbeweis gilt aber nur für sogenannte typische Geschehensabläufe; nur bei diesen darf der Regelablauf ohne Ausschluß anderer denkbarer Möglichkeiten prima facie vermutet werden (BGHZ 100, 31/33; BGH VersR 1991, 460/461).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
    Ist aber der Rechtsstreit ohne die Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens entscheidungsreif, so führt dessen Zulassung auch dann zu einer Verzögerung, wenn zwar die angetretenen Beweise in der Verhandlung selbst erhoben werden könnten, im Falle der Beweisführung aber andere unter Beweis gestellte Behauptungen entscheidungserheblich würden und für die Erhebung dieser Folgebeweise ein neuer Termin anberaumt werden müßte (BGHZ 86, S. 198/201 ff.).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Das Ergebnis einer solchen individuellen Entscheidung ist aber nicht aufgrund einer Vermutung vorhergesagt werden, weil individuelles Verhalten einer Person mit der anerkannten Ausnahme des Sonderfalles der nur im unmittelbaren Mandatsverhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten greifenden Vermutung des beratungsgemäßen Verhaltens (siehe dazu Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 719 ff. m.w.N.) nicht aufgrund einer allgemeinen Lebenserfahrung prognostizierbar (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., BGB vor § 249 Rdn. 166; Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 733 ff. jeweils m.w.N.; BGH in NJW-RR 2006, 1645 [1647 Rdn. 15]; NJW 2004, 2668 [2671 zu IV.]; NJW 2004, 1740 [1741 zu 3.a.]; NJW-RR 2000, 569 [572]; sowie die Nachweise bei BGH in NJW 1993, 3259 [3260 zu d.]; OLG München in NJW-RR 1995, 1525 [1526]).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung

    Da insoweit das individuelle Verhalten des Steuerberaters G in Frage steht, kann dieses zwar nicht im Wege einer Vermutung festgestellt werden, weil dieses Verhalten grundsätzlich nicht aufgrund einer allgemeinen Lebenserfahrung prognostizierbar ist (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., BGB vor § 249 Rdn. 165; BGH in NJW-RR 2000, 569 [572]; sowie die Nachweise bei BGH in NJW 1993, 3259 [3260 zu d.]; OLG München in NJW-RR 1995, 1525 [1526]).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).
  • OLG Naumburg, 05.09.2000 - 9 U 106/00

    Abschluß provisionsfreier Eigengeschäfte beim Makleralleinauftrag

    Die Klägerin ist für alle ihren Schadensersatzanspruch begründenden Umstände beweispflichtig ( OLG München NJW-RR 1995, 1525, 1526 ).
  • OLG Hamm, 29.01.2002 - 28 U 117/01
    Es steht hier ein individuelles Verhalten einer Person in Frage, für das es grundsätzlich keine Lebenserfahrung gibt (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 60. Aufl., BGB vor § 249 Rdn. 165; (FN 2) BGH in NJW-RR 2000, 569 [572]; sowie die Nachweise bei BGH in NJW 1993, 3259 [3260 zu d.]; (FN 1) OLG München in NJW-RR 1995, 1525 [1526]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 25/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10883
OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 25/95 (https://dejure.org/1995,10883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1995 - 22 U 25/95 (https://dejure.org/1995,10883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 22 U 25/95 (https://dejure.org/1995,10883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsunterbrechung durch Nachbesserungsversuch? (IBR 1995, 465)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1232
  • BauR 1996, 114
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.1995 - 15 U 6071/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11458
OLG München, 31.05.1995 - 15 U 6071/94 (https://dejure.org/1995,11458)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.1995 - 15 U 6071/94 (https://dejure.org/1995,11458)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 15 U 6071/94 (https://dejure.org/1995,11458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 241 242 276
    Voraussetzungen für die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Räumung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 10 O 8350/94
  • OLG München, 31.05.1995 - 15 U 6071/94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG München, 31.05.1995 - 15 U 6071/94
    Sollten die Kläger mit Ziffer XIII des notariellen Vertrages eine Verpflichtung in dieser kategorischen und ungewöhnlichen Form gewollt haben, so war dies für die Beklagte als Erklärungsempfängerin und unter Berücksichtigung ihres Empfängerhorizontes auch nicht erkennbar (vgl. NJW 1990, S. 3206; 1992, S. 1446).
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